Die aktiven Feuerwehren der Gemeinde Wilhelmsdorf sind gemäß dem Bayerischen Feuerwehrgesetz, entsprechend dem folgenden Auszug eine Pflichtaufgabe und werden hier auf den folgenden Seiten näher vorgestellt.
Aufgaben der Gemeinde
(1) Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, daß drohende Brand- oder Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).
(2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.
Auszug aus dem Bayerischen Feuerwehrgesetz
In der Gemeinde Wilhelmsdorf gilt dieser Auszug für die Freiwillige Feuerwehr Wilhelmsdorf sowie für die Ortsteile Ebersbach und Oberalbach mit der Freiwilligen Feuerwehr Ebersbach/Oberalbach.